Was tun bei Corona-(Verdachts-) Fällen und Quarantäne?
Wichtige Informationen für Eltern und Schüler*innen.
Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,
die Corona-Pandemie bestimmt weiterhin unseren Alltag – auch und ganz besonders in der Schule, wo wir täglich mit vielen Menschen auf relativ engem Raum zusammentreffen. Die Schule ist verpflichtet, die Einhaltung der Auflagen der Coronaschutzverordnung sicherzustellen. Wir möchten heute noch einmal an die Mitverantwortung aller bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens erinnern und auf die notwendigen Schritte bei Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung, bei einer behördlichen Quarantäneanweisung sowie bei einem positiven Test auf das Coronavirus hinweisen.
Was tun bei Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung?
- Bis zur Klärung durch einen Arzt bzw. Abklingen der Symptome innerhalb von 24 Stunden („Schnupfenregelung“) bleibt der/die Schüler*in zu Hause.
- Die Erziehungsberechtigten rufen am ersten Tag des Fernbleibens vom Unterricht morgens bis 9 Uhr im Sekretariat der Schule an, um das Kind abzumelden: 0241/1769100.
- Der/die Schüler*in erkundigt sich – wie bei Krankheitsfällen üblich – bei den Mitschüler*innen über Unterrichtsinhalte und Hausaufgaben.
Was tun bei einer Quarantäneauflage durch das Gesundheitsamt?
- Die Schule ist unverzüglich telefonisch über die Quarantäne und deren Dauer zu informieren (0241/1769100).
- Der/die Schüler*in bleibt bis zum Ablauf der Quarantäne zu Hause. Er/sie erhält über Microsoft Teams von den Fachlehrkräften Aufgaben. Die Bearbeitung der Aufgaben ist verpflichtend und wird bewertet.
Was tun, wenn der/die Schüler*in positiv auf das Coronavirus getestet wurde?
- Die Schule ist unverzüglich telefonisch über den positiven Coronatest zu informieren (0241/1769100).
- Der/die Schüler*in bleibt zu Hause, bis das Gesundheitsamt oder ein Arzt bescheinigt, dass das Kind nicht mehr infektiös ist.
Die Mitverantwortung aller
- Die Mund-Nase-Bedeckung ist auf dem gesamten Schulgelände, im ganzen Gebäude und im Unterricht jederzeit zu tragen. Der korrekte Sitz über Mund UND Nase ist zwingend erforderlich.
- Vor Unterrichtsbeginn und nach den Pausen müssen alle die Hände mit Seife im Klassenraum waschen.
- Die Lehrer*innen sind verantwortlich für das Einhalten der Lüftungsintervalle.
- Speisen und Getränke dürfen nur im Sitzen eingenommen werden. Dies ist möglich in der Mensa an den ausgewiesenen Sitzplätzen, im PZ mit mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen oder in der Frühstückspause im Klassenraum.
- Bei kurzzeitigem Entfernen der Alltagsmaske „zum Durchatmen“ auf dem Schulhof ist ebenfalls auf einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen zu achten.
Bitte helft/helfen Sie uns bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens an unserer Schule, indem ihr die Regeln einhaltet und Sie, liebe Eltern, Ihre Kinder dabei unterstützen und die Schule in den oben beschriebenen Situation umgehend informieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit besten Grüßen
die Schulleitung der HHG
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