Elterninformationen zum Beginn der Herbstferien

Verfasst von C. Bremke-Buchholz am .

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, 

der erste Abschnitt des Schuljahres 2021/22 ist geschafft und wir haben viel erreicht. Die Einschulung der neuen Fünfer war sehr stimmungsvoll und unser neuer Oberstufenjahrgang hat sich hochmotiviert mit iPads auf den Weg zum Abitur begeben. Ein tolles Schulfest liegt hinter uns, die 9er haben erfolgreich ihre Betriebspraktika absolviert und unsere Jahrgänge 6, 10 und Q2 haben abwechslungsreiche und schöne Klassen- bzw. Stufenfahrten erlebt. 

Bevor wir nun alle in die wohlverdienten Ferien entlassen, möchten wir auf einige Termine und Regelungen im nächsten Schuljahresabschnitt hinweisen.

Tutor*innensprechtage

Die Tutor*innensprechtage finden auch in diesem Schulhalbjahr wieder telefonisch statt, und zwar am 

(1) Dienstag, 2.11. zwischen 16:30 und 19:00 Uhr 
(2) Donnerstag, 4.11. zwischen 14:00 und 16:30 Uhr. 

Vermerken Sie bitte im HHG-Planer, in welchem Zeitfenster und unter welcher Telefonnummer Sie erreichbar sind und auch, ob Sie außer dem/der Tutor*in auch ein*e Fachlehrer*in sprechen möchten. 
Präsenztermine werden nur in Bedarfsfällen und bei explizitem Elternwunsch angeboten. Hier gilt dann die 3G-Regel; ein negatives Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Pädagogischer Tag 
Am Donnerstag, den 11.11.2021, findet eine ganztägige Fortbildung für das Kollegium statt. Die Schüler*innen haben einen unterrichtsfreien Studientag.

Testpflicht für Präsenzunterricht nach den Herbstferien
Die schon bislang in den Schulen durchgeführten Selbsttests für Schüler*innen und für das in Präsenz tätige schulische Personal wird bis zum Beginn der Weihnachtsferien unverändert fortgeführt. Der Selbsttest in der Schule kann durch einen negativen Bürgertest ersetzt werden, der zum Zeitpunkt der Schultestungen (montags, mittwochs und freitags bei Unterrichtsbeginn) nicht älter als 48 Stunden ist. 
Lassen Sie Ihre Kinder zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.

Maskenpflicht nach den Herbstferien
In der Woche nach den Herbstferien (25.-29.10.2021) gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung im Schulgebäude und im Unterricht. Ob und inwieweit eine Fortsetzung der Maskenpflicht ab dem 2.11.2021 erforderlich ist, teilt das Schulministerium NRW nach den Herbstferien mit. 

Nun wünschen wir Ihnen und Ihren Familien erholsame Herbstferien!

Mit besten Grüßen
Die Schulleitung der HHG

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