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Wechselunterricht ab Montag, 19. April 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, 

mit der SchulMail vom 14.04.2021 informierte uns das Schulministerium, dass die Schulen ab Montag, 19. April 2021, wieder zum Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen zurückkehren. Für den Unterrichtsumfang und – ablauf gelten also wieder dieselben Regeln wie in den zwei Wochen unmittelbar vor den Ferien. 

Präsenzunterricht ab kommender Woche

  • In der Sekundarstufe 1 (Kl. 5-10) unterrichten wir die A- und B-Gruppen im täglichen Wechsel in der Schule, an den Zwischentagen lernen die Schüler*innen im Homeschooling (Aufgabenbearbeitung via Teams oder Zuschaltung zum Präsenzunterricht per Videokonferenz). 
  • Am Montag, 19.4.2021, startet der Unterricht für die Gruppe B, am Dienstag, 20.4.2021 für die Gruppe A. Es gilt der komprimierte Stundenplan wie vor den Osterferien.
  • Für die Jahrgänge EF und Q1 findet Unterricht nach Plan statt.
  • Unsere angehenden Abiturient*innen bleiben in der gezielten Abiturvorbereitung in den Abiturprüfungsfächern bis einschließlich Donnerstag, 22.4.2021. Der Unterricht in den übrigen Fächern entfällt für die Q2. Die Abiturprüfungen beginnen am Freitag, 23.4.2021.

Testpflicht

Wie bereits in unserem Elternbrief vom 9. April 2021 beschrieben, besteht die Verpflichtung zur Teilnahme an wöchentlich zwei Corona-Tests als Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule. Diese Verpflichtung gilt ausnahmslos für alle Schüler*innen, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal. Die Selbsttests für Schüler*innen finden in der Schule unter Aufsicht des Schulpersonals statt. Der Testpflicht kann man auch durch Nachweis eines negativen Corona-Schnelltests einer anerkannten Teststelle („Bürgertest“) nachkommen, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt. Nicht getestete Schüler*innen werden vom Schulunterricht ausgeschlossen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Eltern die Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes haben (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und bei Nichterfüllung der Schulpflicht Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg entstehen können. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.

Klassenarbeiten in der Sekundarstufe 1

Derzeit gilt weiterhin die Vorgabe des Schulministeriums, dass im laufenden Schulhalbjahr pro Fach jeweils zwei Klassenarbeiten geschrieben werden müssen. Die von den Tutor*innen bereits mitgeteilten Termine verschieben sich zum Teil noch einmal aufgrund der Aussetzung des Präsenzunterrichts in der ersten Woche nach den Ferien. Die Pläne wurden nun angepasst und können auf der Homepage der Schule (www.hhg-aachen.de) eingesehen werden.

Die SchulMail des Staatssekretärs können Sie bei Interesse im Wortlaut hier nachlesen.

Mit besten Grüßen

Die Schulleitung der HHG

 

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